ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gleichzeitig mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich der Erwerber mit den nachfolgenden Punkten einverstanden.
- Jugendliche unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten gestattet.
- Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt.
- Keine Haftung für Sach- und Körperschäden.
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. - Bei Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Es ist untersagt Getränke, Glasflaschen, PET-Flaschen, Glasbehälter, Dosen, Kanister und Plastikflaschen, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse sowie Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art oder sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstal- tungsgelände mitzubringen. Der Veranstalter ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die vorstehend genannten Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben.
- Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten, Foto-, Film oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Film- und Tonaufnahmen für den privaten Gebrauch sind ebenfalls untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Zuwiderhandlung hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge!
- Bei vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstahl, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher – sofern erforderlich – auch ohne jegliche Vorwarnung von der Veranstaltung auszuschließen.
- Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder erneuten Einlass ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Inhalt, Länge und Lautstärke der einzelnen Darbietungen.
- Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor, ohne dass dadurch ein Rückerstattungsanspruch entsteht.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
- Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert ersetzt.
- Der Käufer ist für seine Anreise selbst verantwortlich und parkt auf eigene Gefahr. Wildes parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt.
- Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Das Konzert findet bei jeder Witterung statt. Sollte aufgrund von schlechten Witterungsbedingungen Gefahr für Personen bestehen, wird das Konzert abgebrochen. Eine Erstattung der Eintrittspreise ist dann ausgeschlossen!